Safe Abortion Day – 28. September: Ohne sichere Beratung keine Selbstbestimmung
Am 28. September, dem internationalen Safe Abortion Day, machen weltweit Bewegungen darauf aufmerksam, dass der Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ein Menschenrecht ist. Auch in Brandenburg ist dieser Tag bitter nötig – denn Selbstbestimmung bleibt hier alles andere als selbstverständlich.
§218: Ein Relikt, das Frauen und Schwangere entmündigt
Noch immer gilt in Deutschland: Schwangerschaftsabbrüche sind nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar. Nur unter bestimmten Bedingungen – nach verpflichtender Beratung, drei Tagen Wartezeit und innerhalb der ersten zwölf Wochen – bleibt der Abbruch straffrei.
Diese Konstruktion ist ein Stigma in Gesetzesform. Sie erklärt Frauen und Schwangere für nicht voll entscheidungsfähig und hält an einer Logik fest, die ihre Selbstbestimmung systematisch einschränkt.
Brandenburg: Versorgung unter Druck
In Brandenburg wurden 2024 3.240 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Fast alle unter der Beratungsregelung – was bedeutet: Ohne anerkannte Beratungsstellen wäre der Zugang zu einem Abbruch schlicht unmöglich.
Doch genau diese Beratungsstellen stehen aktuell massiv unter Druck: In Strausberg (Märkisch-Oderland), Bernau (Barnim), Oranienburg, Hennigsdorf und Gransee (alle Oberhavel) sind die Beratungsstellen wegen fehlender Finanzierung von der Schließung bedroht. Für Schwangere dort hieße das: stundenlange Wege, um überhaupt an die gesetzlich vorgeschriebene Beratung zu kommen. (Quelle: RBB) Schon lange berichten die Träger im Land von chronischer Unterfinanzierung. Viele Einrichtungen wissen nicht, ob sie ihre Arbeit im kommenden Jahr fortsetzen können – weil ihre Finanzierung jährlich neu verhandelt wird.
Was das bedeutet, ist klar: Jede geschlossene Beratungsstelle macht das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung in Brandenburg ein Stück unerreichbarer – vor allem für Menschen auf dem Land, ohne Auto, ohne Geld für lange Wege.
Stimme aus Brandenburg
Beatrice Manke, Vorsitzende des Hebammenverbands Brandenburg und Sprecherin des FPR, fasst es zusammen:
Dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Schwangeren, ein Kind NICHT zu gebären, in Deutschland immer noch als Straftat dargestellt wird, zeigt leider, dass reproduktive Gerechtigkeit immer noch keine Selbstverständlichkeit ist. Dazu passt, dass Konfliktberatungsstellen, die Schwangeren die gesetzlich vorgeschriebene Beratung als Voraussetzung für einen Abbruch geben, um ihre jährliche Finanzierung und damit ihren Weiterbestand bangen müssen. Wir leben in 2025! Dass die Politik immer noch nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ‚Mein Körper, meine Entscheidung!‘ geschaffen hat, finde ich empörend!
Reproduktive Rechte sind Menschenrechte
Der 28. September erinnert uns: Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Der Zugang zu Beratung, Unterstützung und sicherer medizinischer Versorgung muss für alle Schwangeren in Brandenburg garantiert bleiben. Nur so wird echte Selbstbestimmung möglich.