In Solidarität mit Collien Fernandes: Für wirksamen Schutz vor digitaler und sexualisierter Gewalt

Posted by on März 24, 2026 in Allgemein

 

Wir schließen uns den 10 Forderungen an die Bundesregierung an, die auf Initiative von Ricarda Lang, Kristina Lunz und Düzen Tekkal entstanden sind und innerhalb kürzester Zeit mehr als 250 Erstunterzeichner*innen aus Politik, Kultur und Wirtschaft vereint haben. Als Dachverband von aktuell 23 Mitgliedsorganisationen, die die Interessen von rund 300.000 Frauen in Brandenburg vertreten, stehen wir in Solidarität mit Collien Fernandes und allen von digitaler und sexualisierter Gewalt Betroffenen.

Ein Fall, der eine überfällige Debatte auslöst und was die Unschuldsvermutung damit zu tun hat

Der Fall Collien Fernandes hat eine Debatte ausgelöst, die längst überfällig war. Jahrelang wurde sie Opfer digitaler sexualisierter Gewalt – Deepfakes, gefälschte Profile, Identitätsdiebstahl. Dass sie Anzeige in Spanien erstattet, ist ein Zeichen dafür, dass Deutschland Betroffene nicht ausreichend schützt und es weiterhin enorme Lücken in unserem Rechtssystem und der juristischen Handhabe gibt. Dies beginnt schon im Jurastudium, wo die Auseinandersetzung mit Sexualstrafrecht nicht verpflichtend ist. Siehe zum Beispiel diesen Beitrag auf Instagram.

Gleichzeitig zeigt die öffentliche Debatte auch ein wiederkehrendes Spannungsfeld: den Verweis auf die Unschuldsvermutung. Sie ist ein zentraler rechtsstaatlicher Grundsatz – und unverzichtbar. Doch in der Praxis wird sie in Fällen geschlechtsspezifischer und digitaler Gewalt häufig verkürzt oder sogar instrumentalisiert: Nicht als Schutz vor Vorverurteilung im Strafverfahren, sondern als Argument, um Betroffenen grundsätzlich zu misstrauen, ihre Erfahrungen zu relativieren oder öffentliche Solidarität zu delegitimieren.

Unschuldsvermutung bedeutet, dass eine beschuldigte Person bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene schweigen müssen, dass ihnen nicht geglaubt werden darf oder dass gesellschaftliche und politische Konsequenzen aus struktureller Gewalt nicht diskutiert werden dürfen. Die Reporterfabrik hat das Ganze besonders für Medien zusammengefasst. Den Beitrag findet ihr hier. Gerade im Kontext digitaler Gewalt, in dem Täter oft anonym agieren und Strafverfolgung erschwert ist, führt eine solche Fehlinterpretation faktisch zu zusätzlichem Schutz für Täter und zu weiterer Isolation der Betroffenen.

Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Sie verletzt, verfolgt, bedroht – und sie bleibt in Deutschland strukturell unterverfolgt. Täter können sich durch Accountabmeldung oder Aufenthalt im Ausland der Strafverfolgung entziehen. Plattformen handeln zu langsam oder gar nicht. Betroffene stehen oft allein – ohne rechtliche Handhabe, ohne schnelle Unterstützung, ohne Gewissheit, dass der Staat auf ihrer Seite ist.

Wenn du selbst von digitaler Gewalt betroffen bist, bist du nicht allein. Die gemeinnützige Organisation HateAid bietet kostenlose Beratung für Betroffene an – per E-Mail (beratung@hateaid.org) oder telefonisch (030 / 252 088 38, Mo 10–13 Uhr und Do 15–18 Uhr). HateAid unterstützt dabei, Inhalte melden und löschen zu lassen, klärt über rechtliche Möglichkeiten auf und finanziert in bestimmten Fällen auch Prozesskosten. Auf ihrer Website finden sich außerdem umfangreiche Ratgeber zu unterschiedlichen Formen digitaler Gewalt – von Deepfakes über Identitätsdiebstahl bis hin zu Stalking und Hasskommentaren.

Die 10 Forderungen: Was jetzt gebraucht wird

Die 10 Forderungen benennen klar, was politisch überfällig ist. Wir stellen sie hier vor, weil sie nicht als abstraktes Forderungspapier verstanden werden sollten, sondern als konkreter Handlungsauftrag an die Bundesregierung.

1. Strafbarkeit von Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes sowie konsequente Plattformregulierung
Strafbarkeit von Herstellung und Verbreitung nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes; Verbot von Nudify-Apps, sowie Entfernung von Face-Swap Apps, mit denen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes hergestellt werden können, aus App Stores; konsequente und zügige Durchsetzung bestehender EU-Regulierung (insbesondere Digital Services Act und AI Act); Ausbau von Beratungsstellen sowie Prävention und Aufklärung, insbesondere an Schulen.

2. Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes mit wirksamen Betroffenenrechten
Rechtsansprüche auf schnelle Löschung, Auskunft gegenüber Plattformen, Identifizierung der Täter sowie Schadensersatz und Accountsperrung. Schließung bestehender Strafverfolgungslücken, sodass digitale Gewalt auch dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn Täter sich durch Abmeldung oder Aufenthalt im Ausland der Strafverfolgung entziehen.

3. „Ja heißt Ja“ konsequent im Sexualstrafrecht verankern
Klare gesetzliche Festschreibung, dass jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Einwilligung strafbar ist, sowie opferschutzorientierte Anwendung in der Praxis.

4. Nationale Strategie zur Bekämpfung männlicher Gewalt
Verpflichtende bundesweite Gesamtstrategie mit zentraler Koordinierungsstelle, klaren Zielen und dauerhafter Finanzierung. Stärkung von Opferrechten im Einklang mit der Richtline zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

5. Spezialisierte Justiz, Polizei, Schutzstrukturen und verbindliches Monitoring
Einführung spezialisierter Gerichte und Staatsanwaltschaften (Modell Spanien), bundesweit verpflichtende Spezialisierung und Schulung von Polizeibehörden, Ausbau von Schutzmaßnahmen für Betroffene sowie bundesweit einheitliche Datenerhebung, Monitoring und jährliche Berichterstattung zu männlicher und digitaler Gewalt.

6. Klare Regulierungspflichten für Plattformen
Verpflichtung zur schnellen Entfernung sexualisierter Deepfakes, Transparenzpflichten und Sanktionen bei Untätigkeit. Konsequente Durchsetzung der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen der Bewertung und Minimierung von Risiken.

7. Einführung eines Straftatbestands „Femizid“ im Strafgesetzbuch
Einführung eines eigenständigen Straftatbestands, der geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen ausdrücklich erfasst und als solche sanktioniert.

8. Konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen
Vollständige und wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Empfehlungen internationaler Kontrollgremien.

9. Strafbarkeit der Erstellung und Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen
Einführung eines Straftatbestands für die Erstellung und Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen und heimlicher Nacktaufnahmen, auch in halböffentlichen Räumen wie Saunen und Duschen.

10. Sofortige Einberufung eines Treffens mit der Bundesregierung
Einberufung eines kurzfristigen Treffens mit Vertreter:innen der Bundesregierung zur Besprechung und Umsetzung dieses Forderungskatalogs.

Warum wir diese Forderungen unterstützen

Diese 10 Forderungen sind kein Wunschkatalog – sie sind überfällige Mindeststandards. Und sie stehen in direktem Einklang mit unserem eigenen Forderungskatalog an die Brandenburger Landesregierung.

Wir fordern seit Jahren die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, ein flächendeckendes Netz an Schutzeinrichtungen, verpflichtende Schulungen in Justiz, Polizei und Behörden sowie ein digitales Gewaltschutzgesetz ohne Lücken. Was auf Bundesebene gefordert wird, spiegelt wider, was wir auf Landesebene immer wieder benennen: Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist in Deutschland – auf allen politischen Ebenen – noch nicht dort, wo er sein muss.

Brandenburg hat 2023 allein 6.325 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet, Tendenz steigend. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Frauenhausplätze entsprechen nicht dem Bedarf. Und digitale Formen der Gewalt sind in dieser Statistik noch gar nicht angemessen erfasst.

Eine notwendige Ergänzung: Intersektionalität ist keine Option

Wir müssen diesen Fall auch vollständig betrachten.

Collien Fernandes hat als Frau of Colour über Jahre öffentlich über Rassismuserfahrungen und rassistische Anfeindungen im Netz gesprochen. In der aktuellen öffentlichen Debatte bleibt diese Dimension weitgehend unsichtbar. Das ist kein Zufall – und das müssen wir benennen. Wir empfehlen dazu ausdrücklich den Beitrag von Emilia Roig „Does it (really) matter that Collien Fernandes is not white?“.

Gewalt gegen Frauen trifft nicht alle Frauen gleich. Für Frauen of Colour, für Migrantinnen, für Frauen mit mehrfacher Diskriminierungserfahrung sind die Schutzlücken größer, der Zugang zur Justiz schwieriger, die öffentliche Solidarität oft selektiver. Feminismus, der das ausblendet, greift zu kurz.

Unser Forderungskatalog betont es ausdrücklich: Effektive Gleichstellungspolitik muss inklusiv und intersektional sein. Das bedeutet auch, dass wir fordern, Mädchentreffs und Jugendarbeit unter Berücksichtigung intersektionaler Konzepte aufzubauen, dass Mehrfachdiskriminierung in der Beratungsarbeit mitgedacht wird und dass Menschen mit Migrations- und Rassismuserfahrungen in politischen Entscheidungsprozessen sichtbar werden. Das gilt auch hier – und gerade jetzt.

Wie du dich beteiligen kannst

Mittlerweile läuft auch eine Petition unter We Act „In Solidarität mit Collien Fernandes“ – hier kannst du sie unterzeichnen.

Die vollständigen 10 Forderungen finden sich auf der Seite des Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP) hier.

Unseren eigenen Forderungskatalog an die Brandenburger Landesregierung findest du hier digital und können sich auch gern jeder Zeit als Drucksache bei uns bestellt oder abgeholt werden. Schreibt uns unter kontakt@frauenpolitischer-rat.de